Vergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in der Hauptversammlung beschlossen.

Festlegung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Mai 2024:

Aufsichtsratsvergütung für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

  • 60.000 EUR für den Vorsitzenden
  • 37.500 EUR für die Stellvertreter
  • 30.000 EUR für die Mitglieder
  • 30.000 EUR für den Vorsitzenden eines Ausschusses
  • 18.750 EUR für den Stellvertreter eines Ausschusses
  • 15.000 EUR für die Mitglieder eines Ausschusses
  • Ferner wird ein Sitzungsgeld von 600 EUR/Sitzung ausbezahlt.


Der Aufsichtsrat nimmt nicht an Aktienoptionsplänen teil.

D&O-Versicherung

Die OMV Aktiengesellschaft versichert Aufsichtsratsmitglieder, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte der OMV Aktiengesellschaft selbst und ihrer voll konsolidierten Gesellschaften in dieser Eigenschaft gegen Schadenersatzansprüche aus ihrer persönlichen zivilrechtlichen Haftung und gegen die Kosten von Zivilverfahren, die wegen solcher Ansprüche gegen sie geführt werden. Die Versicherung umfasst nicht vorsätzliche, betrügerische oder unredliche Handlungen dieser Personen.

Im Jahr 2004 genehmigte die Hauptversammlung den Abschluss einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat der OMV Aktiengesellschaft und nahm eine Bestimmung in die Satzung auf, wodurch der Vorstand ermächtigt wird, für den Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abzuschließen. Den Abschluss einer solchen Versicherung zu Gunsten des Vorstands der OMV Aktiengesellschaft hat der Aufsichtsrat zu genehmigen.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht bietet einen Überblick über die Vergütung der aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Er erläutert die Grundsätze der Vergütungspolitik und die unterschiedlichen Bestandteile der Vergütung einschließlich Leistungsanreize und anderer Bezüge. Der Vergütungsbericht für das letzte Geschäftsjahr ist der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 78d Abs 1 AktG).

In den vergangenen Jahren wurde über den Vergütungsbericht für den Aufsichtsrat separat abgestimmt.

Downloads

  • Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat 2023
  • Vergütungsbericht für den Aufsichtsrat 2022
  • Vergütungsbericht für den Aufsichtsrat 2021
  • Vergütungsbericht für den Aufsichtsrat 2020

Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 78a iVm § 98a AktG aufzustellen (Vergütungspolitik). Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr sowie bei jeder wesentlichen Änderung zur Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung in der Hauptversammlung hat empfehlenden Charakter und der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 78b Abs 1 AktG).

Downloads

  • Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2024
  • Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. September 2020

Die Vergütungspolitik und die vergangenen Vergütungsberichte für den Vorstand finden Sie hier.